Die Haftung liegt bei dem Mieter ab dem Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe
Falls Schäden des Mietmaterials entstehen, muss der Vermieter umgehend verständigt werden und der Mieter muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Falls Mängel vorliegen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden.
Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Anfuhr bis zum Zeitpunkt der Abfuhr.
Der Mieter trägt für diese Zeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.
Die Zelte sind ausschließlich für private Zwecke zu benützen.
Das Zelt wird mit eisernen Nadeln im Boden befestigt. Vor
Aufbaubeginn hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass
dies möglich ist, ohne irgendwelchen Schaden zu verursachen
(Beschädigungen von Kabeln oder Rohrleitungen
Beeinträchtigung von Freileitungen usw.)
Das Entladen und Wiederverladen unserer Transportfahrzeuge mit
Zeltmaterial und Mobiliar ist Sache des Mieters.
Geräte für das Braten von Hähnchen, Grillen von Würsten und
dgl. Dürfen nicht unmittelbar an den Vorhängen aufgestellt
werden.
Neben dem Verfetten des Zeltmaterials besteht auch eine erhöhte
Brandgefahr. Die Zeltplanen sind durch Folien oder Platten zu
Schützen
Um Kleberückstände zu vermeiden, ist das Plakatieren mit
Klebeband o.a. am Zelt nicht gestattet
Bei Aufstellung der Zelthalle auf Asphalt oder Fels sind Gewichte nötig, die gegen Aufpreis zu bestellen sind.
Eine Zeltheizung darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter
und von Fachkräften aufgestellt werden
Sämtliche Preise verstehen sich Netto Und sind Zahlbar
ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung
Die Rechnung ist sofort, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
Für alle Schäden und Verluste an dem Mietmaterial hat der Mieter
aufzukommen.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Veränderung am
Mietmaterial vornehmen, bzw. vornehmen lassen oder dulden.
Beschädigungen oder Wertminderungen gehen zu Lasten des Mieters bzw.
hat der Mieter die Folgen von vorgenommenen Veränderungen zu vertreten.
Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhänge Vorrichtung insbesondere nicht für
schwere Lasten benützt werden. Anstrich von Gerüstteilen ist nicht gestattet,
trotzdem erforderliche Wiederherstellung geht zu Lasten des Mieters
Bei Sturm- oder Gewittergefahr hat der Mieter, bzw. der ihm dazu
verpflichteten Benutzer der Zelthalle unverzüglich sämtliche Aus- und
Eingänge an der Zelthalle dicht zu schließen. Der Mieter hat für die sofortige
Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen.
Der Mieter kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er dies
versäumt.
Stellt der Mieter während der Mietzeit eine Beeinträchtigung der
Standsicherheit fest, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu
verständigen
Ohne vom Vermieter Hilfe abzuwarten ist der Mieter verpflichtet, durch
Selbsthilfe jede Gefahr abzuwenden.
Verzögert sich der Abbau durch Verschulden des Mieters so haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Nachmieter.
Für das Mobiliar haftet ab der Zustellung / Abholung bis zur
Rückgabe/Abholung der Mieter.
Für Schäden am Mobiliar muss der Mieter entgeltlich aufkommen.
Die Kaution ist bei der Zustellung/ Abholung fällig und wird bei der Rechnung abgezogen.
Nichtbekanntgabe von Schäden die ein weitervermieten verhindern könnten, werden die diverse Unkosten die dadurch entstehen können, dem Verursacher (dem dafür verantwortlichen Mieter) in Rechnung gestellt.
Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter keine extra Kosten an.
13.1. Aufbau
Zelte werden vom Mieter selbst aufgebaut.
13.2. Verschmutzung
Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von mindestens 50 € berechnet.
13.3. Zustellung
Die Kosten der Zustellung sind abhängig von der Entfernung zum Mieter. Bitte setzten Sie sich mit dem Vermieter für einen Kostenvoranschlag in Kontakt.
13.4. Verlust von Erdnägel
Je abwesenden Erdnagel bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 10 € berechnet.
14.1. Personen
Bei Hüpfburg Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 1 Person gestellt werden.
Bei Personenschaden während der Nutzung der Hüpfburg übernimmt der Vermieter keine Haft.
14.2. Prüfung
Unsere Hüpfburgen werden jährlich überprüft und sind staatlich registriert.
14.3. Verschmutzung
Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von mindestens 50 € berechnet.
Falls eine Reinigung nicht möglich ist, ist der Vermieter zu verständigen.
Für die Reinigung von Fallschutzmatten wird eine Entschädigung von 5 € pro Stück berechnet.
14.4. Verlust von Erdhacken
Je abwesenden Erdhacken bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 4 € berechnet.
15.1. Personen
Bei AufblasBar Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 3 Personen gestellt werden.
Bei Personenschaden während der Nutzung der AufblasBar übernimmt der Vermieter keine Haft.
15.2. Prüfung
Unsere AufblasBar werden jährlich überprüft und sind staatlich registriert.
15.3. Verschmutzung
Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von mindestens 80 € berechnet.
Falls eine Reinigung nicht möglich ist, ist der Vermieter zu verständigen.
15.4. Verlust von Erdhacken
Je abwesenden Erdhacken bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 10 € berechnet.